Regeln zur Mithilfe

Mit der Registration auf www.helfereinsatz.ch/de/mfw bestätigst du, diese Informationen gelesen und akzeptiert zu haben.


Allgemeine Bestimmungen

An den Musikfestwochen arbeiten verschiedene Gruppen an unterschiedlichen Einsatzorten. Jedes Ressort hat pro Einsatzort eine Leitungsperson. Als Helfer:in verpflichtest du dich, den Instruktionen und Weisungen der Festivalleitung, der Ressortleitung, der Leitungsperson am Einsatzort sowie der Leitung Sicherheit jederzeit Folge zu leisten.


Wir sind nett

Als Helfer:in bist du Teil der MFW-Familie – du repräsentierst die MFW als eines der liebevollsten Schweizer Festivals nach aussen und bist dir deiner Vorbildrolle gegenüber den Festivalbesucher:innen, den Anwohner:innen und den Gewerbetreibenden bewusst. Du zeigst in deinem Verhalten einen wertschätzenden Umgang mit allen am Festival beteiligten Personen. Wir treten zuvorkommend, freundlich und hilfsbereit auf. Bei Fragen, die du nicht beantworten kannst, in allfälligen Konfliktsituationen oder bei Beschwerden ziehst du deine Ressortleitenden hinzu – sie wissen, was zu tun ist. Danke.


Gesundheit & Sicherheit

Die Gesundheit unserer Besucher:innen, Künstler:innen, Partner:innen, Helfer:innen und allen weiteren am Festival beteiligten Personen steht an oberster Stelle. Die Musikfestwochen können Vorschriften zur Einhaltung von Hygiene- und Schutzmassnahmen erteilen. Je nach Ressort erklärst du dich vor Arbeitsbeginn mit den spezifischen Sicherheitsbestimmungen einverstanden.


Sorgfaltspflicht

Maschinen, Arbeitsgeräte, Werkzeuge und andere technische Einrichtungen der Winterthurer Musikfestwochen werden von den Helfer:innen fachgerecht und gemäss den Anweisungen der verantwortlichen Personen bedient und die dabei gebotene Sorgfalt ist Voraussetzung. Nach getaner Arbeit müssen die Utensilien an ihren jeweiligen Ort zurückgebracht werden. Die Helfenden melden der Ressortleitung fehlende oder defekte Maschinen, Werkzeuge und technische Einrichtungen umgehend.


Konsum von Alkohol und Drogen

Während der Arbeitseinsätze ist der Konsum von Alkohol und anderen Drogen nicht erlaubt.


Arbeitskleidung

Die Kleidervorschriften für einen Helfer:inneneinsatz werden jeweils von der Ressortleitung kommuniziert und müssen eingehalten werden. Passende Kleidung, insbesondere festes Schuhwerk, müssen die Helfer:innen selbst mitbringen. Je nach Arbeitsbereich wird den Helfer:innen zusätzliche Schutzausrüstung wie Handschuhe, Gehörschutz, Schnittschutzhosen oder Helme zur Verfügung gestellt. Diese Ausrüstung muss während der Arbeit getragen und nach Gebrauch wieder zurückgegeben werden.

Helfer:innen in der Gastronomie erhalten ein Gastro-Shirt, welches während den Einsätzen getragen und am Ende jedes Einsatzes wieder abgegeben wird.


Foto & Film

Wir haben Fototeams, eine Filmcrew sowie Medienschaffende und Partner:innen, die die Musikfestwochen begleiten und in Bildern festhalten. Mit deiner Anmeldung zur Mithilfe erklärst du dich einverstanden, dass Bilder von dir gemacht und auf den Kommunikationskanälen der Musikfestwochen (u. a. Website, Social Media, Berichte, Pressebilder, Aftermovie etc.) sowie auf Kanälen Dritter publiziert werden können, ohne vorab explizit oder implizit dein Einverständnis einzuholen. Wenn du a) nicht fotografiert/gefilmt werden möchtest oder b) mit einem publizierten Bild nicht einverstanden bist, wende dich bitte a) mit deinem Schichtplan oder b) einem Hinweis auf die entsprechende Publikation an kommunikation@musikfestwochen.ch.


Haftpflicht- und Unfallversicherung

Freiwillige Helfer:innen sind während ihrem Einsatz an den Winterthurer Musikfestwochen gegen Haftpflichtschäden versichert. Hält sich eine Person an die Anweisungen der verantwortlichen Person, sind Schäden, welche durch deren Einsatz entstehen gedeckt. Nicht versichert sind ungerechtfertigte Ansprüche, welche auf Grobfahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Freiwillige Helfer:innen, die in der Schweiz wohnen, verfügen über eine obligatorische Unfallversicherung bei einer Krankenkasse oder beim Arbeitgeber. Freiwillige Helfer:innen aus dem Ausland müssen zwingend eine Unfallversicherung vorweisen können. Kommt es während dem freiwilligen Einsatz zu einen Unfall oder einer Verletzung, hat in jedem Fall zuerst die eigene Unfallversicherung für die Kosten aufzukommen. Für ungedeckte Kosten (ausschliesslich Selbstbehalte) können Leistungen der ergänzenden Unfallversicherung der Winterthurer Musikfestwochen beansprucht werden.